Der Freistellungsbescheid
Wesentlich für die Anerkennung Ihrer Zuwendung als Spende ist der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln.
Der Freistellungsbescheid für die Jahre 2014 und 2015 wurde mit Datum vom 12.09.2017 ausgestellt.
(1 Joh. 4, 16; Leitspruch vom Wappen des Erzbischofs Lefebvre)
Wesentlich für die Anerkennung Ihrer Zuwendung als Spende ist der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln.
Der Freistellungsbescheid für die Jahre 2014 und 2015 wurde mit Datum vom 12.09.2017 ausgestellt.